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Baugenehmigung
Wenn wir das vordere Gebaüde von der Scheune abreißen das hat eine Größe von 4 x 12m und dafür ein kleines Backhaus (z.B. 3×5 m, und Backofen von 2x2m) hinstellen würde ist das kein Problem.
Laut Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen brauchen wir keine Baugenehmigung unten bestimmte Bedingungen. Siehe hier bei § 62 (Fn 15) Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Wenn wir mit die mittlere Wandhöhe unten 3 Meter bleiben können wir ohne Baugenehmigung bauen. Das bedeutet bei ein Schragdach, das man der mittlere Wert nehmen sollte.
Wenn wir eine Breite haben von 4 Meter und ein Dach von 45 Grad, dann ist in der Schrage 2 Meter unterschied. Man muss dann aber 1 Meter für das Dach rechnen und hat noch 2 Meter für die höhe der Wände.
Schornsteinfeger
Wenn wir eine offene Backofen bauen, dann hat der Schornsteinfeger da nichts mit zu tun. Wenn wir ein Backhaus bauen mit Ofen. Dann brauchen wir eine Abnahme und müssen wir entsprechend Brandschutz beachten.
Gesprochen mit Herr Plietker 7 Januar 2025